qualifizierte Taubblindenassistenz (GFTB)


Qualifiziert

Als qualifizierte und zertifizierte Taubblindenassistenz gem. den Mindestanforderungen für die Qualifizierung von TaubblindenassistentInnen vom gemeinsamen Fachausschuss hörsehbehindert/ taubblind (GFTB) und darüber hinaus durch diverse Fort- und Weiterbildungen


Muttersprache DGS

Die deutsche Gebärdensprache ist meine erste Sprache - das macht die Assistenzleistung besonders nah, präzise und authentisch.


Empowerment zur Selbstständigkeit

Durch hohe Kompetenz und jahrelange Erfahrung: Assistenz als Zugang  zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben


Ihr Setting, meine Leistung

Kommunikation wie Sie es brauchen: Braille, DGS, Taktile Gebärden (haptic bodysigns), Lormen, etc.

Ich erfülle ihre Bedürfnisse nach Kommunikation  professionell und kompetent.

Jetzt TBA buchen

„Professionelle Taubblindenassistenz ist der Weg zur vollständigen gesellschaftlichen Teilhabe!“

Dolmetschen in den verschiedenen Sprachen Deustche Gebärdensprache und deutsche Lautsprache ist eine  Dienstleistung, kein Hilfsberuf - in der Arbeit spiegelt sich das in der hohen Fachkompetenz, in der ausnahmslosen Professionalität und den hohen Standards wieder. Antworten auf die gängigen Fragen finden Sie hier zusammengefasst.

Fragen und Antworten zum Dolmetschen

Sind die Daten beim Dolmetschen sicher?

Ja - Dolmetschende arbeiten nach höchsten Standards. Ich bin staatlich geprüft und zertifiziert. Als Dolmetscher bin ich an die Berufs- und Ehrenordnung gebunden, diese sieht absolute Schweigepflicht, hohe Anforderungen an den Datenschutz und professionellen Umgang mit allen Settings vor.

Ich unterstütze gerne im gesamten Bereich Datenschutz und Vertraulichkeit - von Vereidigung bis Verschwiegenheitserklärungen.

Wieviel kostet das Dolmetschen?

Zeit des Dolmetschens pro Stunde (halbstündliche Abrechnung): 93,-€

Fahrtzeit pro Stunde

(halbstündliche Abrechnung): 93,-€

Wegstreckenentschädigung/ Fahrtkosten (pro km): 0,42 € 

Sonderfall Aufzeichnung/ Mitschnitt: Nutzungsrechte bei Aufzeichnung

mindestens 80% der Kosten der tatsächlichen Dolmetschzeit gem. §22 KunstUrhG



Was sind die Grundlagen für die Kosten?

Die Kostensätze sind festgelegt per Gesetz. Daran halten sich alle Dolmetschenden. Die Fahrtkosten und Zeiten für das Dolmetschen werden nach aktuellem Satz gem. JVEG abgerechnet.

Dieses Gesetz wird regelmäßig angepasst, die letzte Novelle erfolge am 01. Juni 2025 - hier können Sie die Synopse einsehen. Das JVEG sah eine lineare Erhöhung von neun Prozent aller Vergütungssätze vor. Auch zukünftig werden die Sätze steigen, angepasst an die Auswirkungen der Inflation.

Wie arbeiten Dolmetschende?

Ab einer Dauer von mehr als 60 Minuten arbeiten Dolmetschende zu zweit um die Qualität des Dolmetschens über längere Zeit sicherzustellen. Dabei wechseln sich die Dolmetscher:innen ab und arbeiten aktiv oder hören aktiv zu um sich gegenseitig im Zweifel korrigieren/unterstützen zu können. 

Dolmetschende arbeiten in der Live-Situation, physisch anwesend. Für Videodolmetschen (Termine bei denen alle Teilnehmenden online zugeschaltet sind) oder Ferndolmetschen (Termine bei denen der oder die Dolmetschenden online zugeschaltet sind) gelten andere Bedingungen.

Wen schaue ich beim Dolmetschen an?

Am besten schauen Sie den tauben Menschen an. Die Dolmetschenden verstehen sich als menschliches Hilfsmittel und nicht als Gesprächsteilnehmende. Den visuellen Kontakt weiterhin zu halten mag anfänglich ungewohnt sein, aber erleichtert die Kommunikation für taube Menschen sehr.

Übrigens - Dolmetschende positionieren sich immer dahin, wo sie am besten gesehen werden, Lichtverhältnisse und Kundenwunsch werden dabei immer berücksichtigt.

Für welche Situationen brauche ich Dolmetscher?

Für alle - wenn Sie Barrierefreiheit herstellen wollen. Dolmetschende ermöglichen den Zugang zur Lautsprache bzw. zur Gebärdensprache für die "Gut-Hörenden".

Einige Beispiele: Elternabend, Pressekonferenz, Schulklasse mit taubem Schüler, Notartermin, Trauerfeier, Arzttermin beim Facharzt, Hochzeit und Trauung, Familienfeier, Therapiestunde. Oder einfach: In allen Bereichen des Lebens.

Warum heisst es nicht taubstumm?

Häufig herrscht Unklarheit über die "richtige" Bezeichnung von Menschen mit Hörschädigung. 

Hier gilt in allererster Linie: Fragen Sie nach!

Der Begriff Hörschädigung ist ein medizinisch geprägter Begriff und umschreibt die Schädigung des Hörapparats im Allgemeinen. Generell ist es gut den "Menschen" in jeder Beschreibung voranzustellen. 


Viele 'vollständig' Nicht-Hörende nutzen den Begriff "taub" oder "Taub" - einige nutzen nach wie vor den Begriff "gehörlos", auch wenn dieser de facto nicht richtig ist - denn gehör-los sind doch die allerwenigsten Menschen. 

Der Begriff "taubstumm" ist nicht korrekt - dieser wird abgelehnt und negiert durch das 'Stummsein' implizit die Deutsche Gebärdensprache - häufig wird dieser Begriff als diskriminierend oder ablehnend erlebt. Neue Strömungen bezeichnen sich als "Gebärdensprachnutzer:innen" auch wenn sich der Begriff "T/taub" in überwiegenden Teilen durchgesetzt hat.


Wie bezeichnet man den Beruf richtig?

Die korrekte Bezeichnung für meinen Berufsstand ist offiziell nicht Gebärdendolmetscher oder Gebärdensprachdolmetscher sondern "Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache" - im besten Fall sogar "Dolmetscher für Deutsche Laut- und Gebärdensprache", dies spiegelt die Mehrseitigkeit bzw. Bimodalität des Dolmetschprozesses wieder - denn auch für den hörenden Part wird gedolmetscht, dieser kann ja auch eine Sprache nicht, und zwar die Gebärdensprache!

Zeichensprache gibt es als anerkannte Sprache nicht, wir reden immer über Gebärdensprachen.

Professionelle Arbeit - zufriedene Kunden

Politik

Landtag SH, Staatskanzlei SH, Amtsgerichte in Norddeutschland, Gesundheits- und Sozialministerium SH, Bildungsministerium SH, Kommunen in SH, Stadt Kiel, Landesbeauftragte in SH, Jugendamt Kiel, Wirtschaftsministerium SH, Strafgericht Hamburg, Polizeidienststellen in SH

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Institut 4C, Rehazentrum Rendburg, TeleSign, Tess-Relaydienst GmbH, Dialoghaus Hamburg, Dräger, Airbus, NDR, BR, Barmer, Techniker, private Krankenkassen, Frankfurt Airport, Lufthansa Hamburg, Klein- und Mittelstandsunternehmen in Schleswig- Holstein

Privatkunden

Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten Selbsthilfe- und Fachverbände, Vereine und Verbände, Privatkunden für z.B. Elternabende, Therapie- oder Arzttermine, Anwalts- und Bankangelegenheiten, Hausbauprojekte, Kauf und Verkauf von Wertobjekten wie Haus, Auto, Grundstück.